Neues Gesetz
Die Gesetzgebung zum rechtlichen Status von Ausländern in der Republik Belarus wurde geändert.
Ziel ist es, günstige Bedingungen für die Entwicklung der touristischen, Investitions- und Bildungsattraktivität von Belarus zu schaffen. Änderungen des Gesetzes über den rechtlichen Status von Ausländern und Staatenlosen in der Republik Belarus treten am 1. Juli 2020 in Kraft.
Ausländer, die für bis zu 10 Tage nach Weißrussland einreisen, sind von der Registrierungspflicht bei den Organen für innere Angelegenheiten befreit. Mit anderen Worten, Ausländer, die sich in Hotels, Sanatorien, Kurorten, Freizeiteinrichtungen und Bauernhäusern aufhalten, gelten als vorübergehend in Belarus und müssen unabhängig vom Zweck ihrer Einreise in die Republik (Tourismus, Geschäfts- oder Privatreisen) nicht registriert werden. .
Gesetzesänderungen zielen auch darauf ab, die Gründe für die Verweigerung von Visa für die Einreise oder Einreise in das Land anzupassen und das Recht von Ausländern auszuüben, über solche Beschränkungen ordnungsgemäß informiert zu werden. Es wird ein spezifischer Mechanismus für den Empfang von Informationen von Ausländern und ihren Vertretern über die Einbeziehung von Personen definiert, deren Einreise nach Belarus verboten oder unerwünscht ist. Dies kann auf schriftliche Anfrage oder über die offizielle Website des Innenministeriums kostenlos erfolgen.
Checking the ban on entry into the Republic of Belarus.
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