Registrierung der ausländischen Bürger

Laut den Regeln für Aufenthalt der ausländischen Bürger und Staatenlosen in der Republik Belarus sind ausländische Bürger bzw. staatenlose Personen (weiter als Ausländer bezeichnet) verpflichtet, sich innerhalb von zehn Werktagen nach der Einreise in die Republik Belarus bei den zuständigen weißrussischen Außen-bzw. Innenbehörden, im Hotel, in der Kurbehandlungs-bzw. Gesundheitsförderungsorganisation auf Grund des schriftlichen Antrags des Ausländers oder der einladenden Firma registrieren lassen, das gilt nicht für ausländische Personen, für die keine Registrierungspflicht besteht.

Die Registration entfällt für Staatsoberhäupter und Regierungen der ausländischen Staaten, für Leiter und Mitglieder der Parlaments- und Regierungsdelegationen sowie auch sonstiger offiziellen Delegationen und für deren technisches Personal usw.

Die Bürger der Russischen Föderation, der Republik Litauen, der Republik Lettland und der Ukraine werden von der Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise laut den Abkommen, die zwischen der Republik Belarus und angegebenen Staaten abgeschlossen wurden, befreit.

Ausländer, die bis zu zehn Tage in Weißrussland angekommen sind, sind ebenfalls von der Registrierung befreit.

Das heißt, Ausländer, die in Hotels, Sanatorien und Organisationen zur Verbesserung der Gesundheit auf Bauernhöfen wohnen, gelten als vorübergehend in Belarus und müssen unabhängig vom Zweck ihrer Einreise in die Republik (Tourismus, Geschäftsreise oder private Reise) nicht registriert werden.

Bleibt ein Ausländer länger als 10 Tage im Land und wechselt seinen Wohnort, ist er verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen an seinem neuen Wohnort anzumelden (außer an Wochenenden, Feiertagen und Feiertagen).

Wie können Sie registriert werden?

- Es ist nicht mehr nötig sich persönlich an die Behörde für innere Angelegenheiten wenden. Ausländer und Staatenlose, die vorübergehend in die Republik Belarus einreisen, haben die Möglichkeit, sich auf der offiziellen Website e-pasluga.by elektronisch zu registrieren. Dieses Registrierungsverfahren ist kostenlos und online verfügbar die Ausländer, die an Kontrollpunkten über die Staatsgrenze in die Republik Belarus eingereist sind. Ausländer müssen sich innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Anreisedatum in Belarus selbständig registrieren oder durch Vertreter.

Die elektronische Registrierung ist zwar noch nicht für jeden möglich. Dieses Verfahren ist nicht für ausländische Staatsbürger vorgesehen, die aus der Russischen Föderation nach Belarus kommen. Sie müssen sich persönlich an die Abteilung für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten von Behörde für innere Angelegenheiten am Aufenthaltsort in Belarus wenden.

- Bei der Hotelunterbringung wird die Registration unmittelbar von einem Hotelmitarbeiter nach der Vorlage Ihres Reisepasses erledigt. Die Registration im Hotel ist kostenlos.

- Bleiben Sie bei Ihren Freunden, Verwandten oder in einer privaten Wohnung, müssen Sie bei der Abteilung für die Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und Migration an ihrem Aufenthaltsort registriert werden. Dafür brauchen Sie einen Vordruck auszufüllen, die Gebühr in Höhe von 0,5 vom Basiswert (ca. 11 EUR) zu bezahlen und zusammen mit dem Wohnungseigentümer die Unterlagen der Abteilung für die Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und Migration vorzulegen. Bei der Registrierung müssen Sie auch Ihren Versicherungsschein vorlegen und der Pass.

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