Visa im Aufenthaltsland

Belarussisches Visum

Für die Einreise in die Republik Belarus wird ein Visum gebraucht. Das belarussische Visum ist bei einer diplomatischen Vertretung Weiβrusslands (Botschaft, Konsulat) erhältlich.

Für den Erhalt des Visums sind erforderlich: ein gültiger Reisepass ausgestellt vom Land Ihrer Staatsbürgerschaft bzw. ein anderer Passersatzdokument und ein ausgefüllter Visumantrag. Je nach dem Zweck Ihrer Reise müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

Visum für touristische Zwecke

Ein kurzfristiges Visum für eine oder zwei Einreisen in die Republik Belarus wird für die Aufenthaltsdauer bis 30 Tage ausgestellt.

Das touristische Visum können Sie selbständig beantragen. Dafür brauchen Sie die Einladung (Befürwortung) eines in Weiβrussland registrierten Reisebüros. Die Einladung soll die Informationen über die einladende Firma (Bezeichnung, Lizenznummer) und den Reisegast (Name und Vornamen, Passdaten, Dauer des Aufenthalts in Belarus) sowie über die vom Reisegast bestellten und bezahlten Leistungen enthalten. Die Einladung (Befürwortung) wird vom Direktor unterschrieben und mit dem Stempel der Firma versehen.

In der Botschaft bzw. im Konsulat der Republik Belarus werden eingereicht: ein gültiger Reisepass, ein Visumantrag (http://www.mfa.gov.by/en/visa/), eine Visumbefürwortung von einem in Weiβrussland registrierten Reisebüro, das Geld für die Entrichtung der Visagebühr. Die Höhe der Visagebühr ist vom Typ des Visums (Einzel- oder Gruppenvisum) und von der Staatsangehörigkeit abhängig. Die Sätze der Visagebühren finden Sie unter http://www.mfa.gov.by/en/visa/

Weiβrussland wird von Jahr zu Jahr ein beliebtes Reiseziel und weckt ein großes Interesse als Land des sich rasch entwickelnden und erfolgreichen Tourismus. Hier gibt es viele Reisebüros und Sie können entsprechende Unterlagen bei einem davon ausfertigen lassen.

Das Privatunternehmen Belarustourservice ist einer der führenden Reiseveranstalter der Republik Belarus, der den Reisegästen eine komplette Liste von Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Beachten Sie bitte: unser Reisebüro gewährt keine Dienstleistungen zur Visabesorgung. Wir stellen unseren Kunden die Visumbefürwortung zwecks Erhalt eines weiβrussischen touristischen Visums aus. Die Voraussetzungen, die Sie für den Erhalt der Visumbefürwortung erfüllen müssen, finden Sie HIER

Nach dem Erhalt Ihrer Anfrage zur Gewährung von touristischen Leistungen setzen sich unsere Mitarbeiter mit Ihnen sofort in Verbindung und informieren Sie ausführlich über die Ordnung der Einreise in die Republik Belarus zu touristischen Zwecken.

Visum für Besuchszwecke

Besuchervisum kann entweder kuzfristig für eine oder mehrere Einreisen mit Aufenthaltsdauer bis 90 Tage oder langfristig für die Dauer von einem Jahr sein. Solche Visa werden anhand von Originaleinladung eines Staatsangehörigen der Republik Belarus, die bei Behörde für die Angelegenheiten der Staatsangehörigkeit und Migration des Innenministeriums der Republik Belarus am Ort des ständigen Wohnsitzes der einladenden Person ausgefertigt wird, ausgestellt.

Visum für Geschäftszwecke (ohne Recht auf Erwerbstätigkeit)

Das Geschäftsvisum kann entweder kuzfristig für eine oder mehrere Einreisen mit Aufenthaltsdauer bis 90 Tage oder langfristig mit dem Recht des Gesamtaufenthalts in Belarus bis 90 Tage innerhalb von einem Jahr sein. Um ein Geschäftsvisum zu erlangen, brauchen Sie eine Einladung von Ihrem Geschäftspartner, der als juristische Person der Republik Belarus angemeldet ist, in der Botschaft vorzulegen. Die muss von dem Geschäftsführer unterschrieben und dem Stempel der Firma versehen werden. Für den Erhalt des Geschäftsvisums für mehrfache Einreisen werden zusätzliche Unterlagen gebraucht.

Visum für Transitzwecke

Transitvisum wird aufgrund der Unterlagen ausgestellt, die Ihre Absicht bestätigen, sich in Weiβrussland höchstens 48 Stunden aufzuhalten (Flugtickets, Bahnkarten, Visum des Bestimmungslandes etc.). Grundvoraussetzung dafür ist, dass Sie in die Republik Belarus von einem Land einreisen und davon in ein anderes Land ausreisen.

Besonderheiten des Transits nach Belarus durch die Russische Föderation

Wenn Sie beabsichtigt sind, nach Belarus über Russland (Moskau, Sankt Petersburg u.a.) zu kommen, brauchen Sie unbedingt ein russisches Transitvisum.

Beachten Sie bitte!

Ausländer, die am Nationalflughafen Minsk von Moskau oder Sankt Petersburg ankommen, können kein belarussisches Visum am Flughafen erhalten. Das ist dadurch zu erklären, daβ es zwischen Russland und Weiβrussland (Belarus) keine Grenzkontrolle besteht.

Bemerkungen

Für Bürger von manchen Staaten ist ein vereinfachtes Verfahren des Erhalts von kurzfristigen Visa vorgesehen, wobei keine Einladung für Geschäfts- und Besuchsvisa mit Aufenthalt bis 30 Tage nötig ist. Die Liste dieser Staaten ist bei Konsularvertretungen der Republik Belarus erhältlich.

Für alle Typs der Visa soll der Reisepass mindestens 90 Tage über das Ende der Reise nach Weiβrussland hinaus gültig sein.

Ausführliche Informationen können Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Republik Belarus finden: http://www.mfa.gov.by/visa/

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