Einreise, Ausreise und Durchreise der ausländischen Bürger durch Republik Belarus

Die Einreise, Ausreise und Transitreise der ausländischen Bürger durch das Territorium der Republik Belarus (Weißrussland) ist mit dem Reisedokument (Reisepass) mit dem drin eingeklebten Visum möglich.

Sie brauchen:

1. Den gültigen Reisepass mit weißrussischem Visum. Das Visum wird von Außenstellen und Konsulaten, vom Außenministerium, von Organen für innere Angelegenheiten sowie auch von Grenzbehörden der Republik Belarus erteilt.

2. Migrationskarte. Die Migrationskarte wird bei der Einreise ausgefüllt und samt Reisepass einem Mitarbeiter der Grenzübergangsstelle vorgelegt. Bei der Ausreise wird die Migrationskarte an der Grenzübergangsstelle abgegeben. Die Migrationskarte wird bei der Ein-und Ausreise aus der Republik Belarus (Weißrussland) vom Mitarbeiter der Grenzübergangsstelle abgestempelt.

3. Versicherungsschein. Den Versicherungsschein können Sie bei manchen weißrussischen Botschaften und Konsulaten bei der Beantragung des Visums oder bei Ihrer Ankunft an der Grenze bei Mitarbeitern der Versicherungsgesellschaften kaufen.

4. Die Geldmittel, die für die Begleichung Ihrer Aufenthaltskosten sowie für die Ausreise aus der Republik Belarus notwendig sind. Für jeden Aufenthaltsmonat brauchen Sie die Summe in Höhe von mindestens 50 Basiswerten, der in der Republik Belarus (Weißrussland) am Einreisetag festgesetzt ist, was ca. 750 USD ausmacht.

Dauert der Aufenthalt in der Republik Belarus (Weißrussland) weniger als ein Monat, brauchen die ausländischen Bürger die Summe in Höhe von mindestens 2 Basiswerten, der in der Republik Belarus (Weißrussland) am Einreisetag festgesetzt ist, für jeden Aufenthaltstag, was ca. 30 USD ausmacht.

 Die Dauer der Transitreise darf zwei Tage (48 Stunden) ab Tag der Einreise nach Belarus (Weißrussland) nicht überschreiten, außer den Fällen des Notaufenthalts.

Als Notaufenthalt gilt der vorübergehende Aufenthalt des ausländischen Bürgers, der durch folgende Gründe verursacht ist:

1. Naturkatastrophen, Verkehrsunfälle und andere außerordentliche Situationen und technische Katastrophen, die den Verkehr der Transportmittel verhindern.

2. Bedarf an Reparatur des beschädigten Transportmittels.

3. Krankheiten oder gesundheitlicher Zustand, wenn die weitere Reise des ausländischen Bürgers und (oder) der mitreisenden Person nach der Beurteilung der medizinischen Behörde der Republik Belarus eine Gefahr für ihr Leib und Leben darstellt.

4. Der unvorhersehbare Verzug beim Umstieg von einem Transportmittel auf anderes an Umsteigestellen bzw. Anschlusspunkten.

5. Sonstige außerordentliche Ereignisse, die die weitere Reise des ausländischen Bürgers verhindern.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen per e-mail.

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