Einreise, Ausreise und Durchreise der ausländischen Bürger durch Republik Belarus

Bedenken Sie bei der Planung einer Reise in die Republik Belarus, dass es beim Grenzübertritt zu gewissen Schwierigkeiten kommen kann, wenn Sie bei der Vorbereitung aller erforderlichen Dokumente nicht sorgfältig vorgehen. Es ist besser, Probleme zu vermeiden, als sie später zu lösen. Lesen Sie daher die folgenden Informationen sorgfältig durch.

Was ist notwendig, um zuerst das Territorium von Weißrussland zu betreten?

Für die Einreise in die Republik Belarus benötigt ein Ausländer zunächst ein Einreisedokument (gültiger Reisepass). Bitte beachten Sie, dass das Ablaufdatum des Reisepasses um mindestens 6 Monate über dem Datum der geplanten Ausreise aus dem Hoheitsgebiet von Belarus liegen muss und dass der Reisepass mindestens zwei leere Seiten für Visa oder andere Markierungen enthalten muss
Sie benötigen außerdem einen Reisepass, um das Land zu verlassen und durch sein Hoheitsgebiet zu reisen.

Bürger vieler Länder benötigen für die Einreise nach Weißrussland ein Visum. Ob ein Visum erforderlich ist, können Sie hier prüfen.
Visa werden von den diplomatischen Vertretungen von Belarus im Ausland (Botschaften, Konsulate) je nach Zweck der Reise (privat, geschäftlich, Tourismus, Behandlung usw.) ausgestellt. Darüber hinaus werden Visa vom Außenministerium und von Organen für innere Angelegenheiten ausgestellt.

Bei der Einreise muss ein Ausländer über Folgendes verfügen:

1. Reisepass.
2. Versicherungspolice. Es kann in den Botschaften und Konsulaten einiger Länder nach Erhalt eines Visums erworben werden. Eine Versicherungspolice kann auch direkt an der Grenze durch Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft ausgestellt werden.
3. Erforderliche Mittel zur Deckung der Kosten für den Aufenthalt in der Republik Belarus und die Abreise. Wenn ein Ausländer für einen Zeitraum von bis zu einem Monat nach Weißrussland reist, muss er für jeden Aufenthaltstag über Mittel in Höhe von mindestens 2 Basiseinheiten (ca. 30 USD) verfügen. Wenn die Reisedauer mehr als einen Monat beträgt, muss der Ausländer für jeden Aufenthaltsmonat über einen Betrag in Höhe von 50 Grundeinheiten (ca. 750 USD) verfügen.

Transitpassage

Für Transitreisen durch das Territorium der Republik Belarus sind ab dem Einreisedatum zwei Tage (48 Stunden) vorgesehen. Während dieser Zeit muss ein Ausländer auf der Durchreise das Land verlassen. Eine Ausnahme bilden Fälle von Zwangsstopps, bei denen die Durchfahrt länger dauern kann.

Zu den erzwungenen Stopps gehören:
Naturkatastrophen, Unfälle und andere Notfälle natürlicher und vom Menschen verursachter Natur, die die Bewegung eines Fahrzeugs verzögern;
die Notwendigkeit, das Fahrzeug zu reparieren;
Krankheit eines ausländischen Staatsbürgers – wenn nach Schlussfolgerung einer medizinischen Einrichtung der Republik Belarus seine weitere Reise und/oder die mit ihm reisende Person eine Gefahr für deren Leben und Gesundheit darstellt;
unvorhergesehene Verzögerungen am Umsteigepunkt – beim Umstieg von einer Transportart auf eine andere;
andere unvorhergesehene Umstände, die eine Weiterreise verhindern.

Bereiten Sie sich sorgfältig auf Ihre Reise vor, seien Sie höflich gegenüber Mitarbeitern diplomatischer Institutionen und Grenzschutzbeamten – dann wird es keine Probleme geben!

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