Visumfrei für Bürger aus 35 europäischen Ländern. Erklärung des belarussischen Außenministeriums

Construction date: 2024

Lage: Minsk

Typ:

Geographische Koordinaten: 53.891391,27.550048

Am 17. Juli 2024 kündigte das Außenministerium der Republik Belarus die Einführung eines vorübergehenden visumfreien Verfahrens für die Einreise, Einreise und Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Belarus für Bürger europäischer Länder an, das gültig sein wird bis 31. Dezember 2024. Es wird festgestellt, dass für Bürger dieser Staaten die visumfreie Einreise in die Republik Belarus und die Ausreise aus der Republik Belarus über alle internationalen Straßen- und Eisenbahnkontrollpunkte jenseits der Staatsgrenze der Republik Belarus erfolgen. Die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts auf dem Territorium der Republik Belarus beträgt nicht mehr als 30 (dreißig) Tage ab dem Datum der Einreise. Ausländische Staatsbürger müssen über gültige Dokumente für Reisen ins Ausland und eine in Weißrussland gültige Krankenversicherung verfügen. Das Recht auf visumfreie Einreise nach Weißrussland können Sie während der gesamten Gültigkeitsdauer bis einschließlich 31. Dezember 2024 unbegrenzt oft nutzen. Die Anzahl der Aufenthaltstage in Weißrussland im Rahmen der visumfreien Regelung sollte 90 Tage im Kalenderjahr nicht überschreiten. Dieses Verfahren gilt nicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst-, Sonder- und gleichwertigen Pässen Ausländer, die visumfrei auf dem Territorium der Republik Belarus eingereist sind, können in Drittländer, mit Ausnahme der Russischen Föderation, reisen, auch über Kontrollpunkte an Flughäfen.

Liste der Länder:

1. Republic of Austria.
2. Principality of Andorra.
3. Kingdom of Belgium.
4. Republic of Bulgaria.
5. Bosnia and Herzegovina.
6. Vatican City State.
7. United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland.
8. Hungary.
9. Hellenic Republic.
10. Kingdom of Denmark.
11. Ireland.
12. Republic of Iceland.
13. Kingdom of Spain.
14. Italian Republic.
15. Republic of Cyprus.
16. Principality of Liechtenstein.
17. Grand Duchy of Luxembourg.
18. Republic of Malta.
19. Principality of Monaco.
20. Kingdom of the Netherlands.
21. Kingdom of Norway.
22. Portuguese Republic.
23. Romania.
24. Republic of San Marino.
25. Republic of North Macedonia.
26. Slovak Republic.
27. Republic of Slovenia.
28. Republic of Finland.
29. French Republic.
30. Federal Republic of Germany.
31. Republic of Croatia.
32. Czech Republic.
33. Swiss Confederation.
34. Kingdom of Sweden.
35. Republic of Estonia (including stateless persons permanently residing in the Republic of Estonia)
Informationsquelle Außenministerium der Republik Belarus mfa.gov.by
 

 

 

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