Belarus und Russland schließen Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Visa
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Belarus und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Anerkennung von Visa und andere Fragen im Zusammenhang mit der Einreise ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in das Hoheitsgebiet der am Vertrag zur Gründung der Unionsstaat.
Das Dokument regelt das Verfahren für das Überschreiten der gemeinsamen Grenze zwischen Weißrussland und Russland durch ausländische Staatsbürger und Staatenlose, einschließlich des Landabschnitts, an bestimmten Grenzkontrollpunkten.
Gemäß dem Abkommen erkennen die Parteien gegenseitig Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt auf dem Territorium der Republik Belarus und der Russischen Föderation berechtigen, sowie Markierungen für das Überschreiten der Außengrenze des Unionsstaates.
Gemäß dem Abkommen erkennen die Parteien gegenseitig Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt auf dem Territorium der Republik Belarus und der Russischen Föderation berechtigen, sowie Markierungen für das Überschreiten der Außengrenze des Unionsstaates.
Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die unter einem Visumregime in die Gebiete von Belarus und Russland einreisen, diese verlassen, sich dort aufhalten und/oder durch sie reisen und über ein Visum eines der beiden Länder sowie einen von beiden Staaten anerkannten Personalausweis verfügen, haben Anspruch auf während der Gültigkeitsdauer eines solchen Visums das Hoheitsgebiet beider Staaten zu betreten, zu verlassen, sich dort aufzuhalten oder durch dieses zu reisen.
Wenn gemäß internationalen Verträgen sowohl für Weißrussland als auch für Russland eine visumfreie Einreise vorgesehen ist, reicht für die Einreise in beide Länder und den Aufenthalt dort ein von beiden Staaten anerkannter Ausweis aus.
Die Aufenthaltsdauer ausländischer Staatsbürger und Staatenloser auf dem Territorium Weißrusslands und Russlands wird ab dem Tag der Einreise in das Territorium eines der Staaten aus dem Territorium eines Drittstaates berechnet. Das Abkommen gilt nicht für ausländische Staatsbürger und Staatenlose, deren Einreise in das Hoheitsgebiet eines der beiden Staaten beschränkt ist.
Die Einreise in die Gebiete von Weißrussland und Russland ist sowohl über internationale Kontrollpunkte jenseits der Staatsgrenze als auch direkt über die genutzten Routen des internationalen Schienen- und Luftverkehrs sowie über die Routen des Straßenverkehrs möglich.
Das Abkommen sieht sechs solcher Abschnitte vor: Yukhovichi – Dolostsi (Opochka – Novopolotsk), Ezerishche – Nevel (Kiew – St. Petersburg), Liozno – Kruglovka (Vitebsk – Smolensk), Redki – Krasnaya Gorka (Minsk – Moskau), Zvenchatka – Dubovichka. (Bobruisk). – Moskau), Selishche – Novozybkov (Gomel – Brjansk).
Das Überqueren des Landabschnitts der russisch-weißrussischen Grenze auf anderen Wegen ist nicht gestattet und wird als Verletzung der Staatsgrenze angesehen.
Für Bürger der Ukraine gilt weiterhin ein besonderes Verfahren für die Einreise in das Gebiet der Russischen Föderation. Gemäß der Entscheidung der Regierung der Russischen Föderation reisen Bürger der Ukraine über den Kontrollpunkt am Moskauer Flughafen Scheremetjewo und den Autokontrollpunkt Ludonka in der Region Pskow nach Russland ein.
Jede Vertragspartei behält sich das Recht vor, jedem ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern oder seine Aufenthaltsdauer zu verkürzen sowie zu überprüfen, ob sie die Einreise-, Ausreise-, Transit- oder Aufenthaltsbestimmungen einhalten.
Quellen: mfa.gov.by
gpk.gov.by
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