Zollvorschriften

Kein Zoll wird erhoben

auf die Waren zum persönlichen Gebrauch (mit Ausnahme der Beförderungsmittel), die in das Zollgebiet des Zollbündnisses Russland-Weiβrussland-Kasachstan im Gepäck eingeführt werden:

- Waren zum persönlichen Gebrauch, deren Zollwert die Summe von 1500 Euro nicht überschreitet und deren Gesamtgewicht nicht höher als 50 kg ist

- alkoholische Getränke und Bier bis 3 Liter

- 50 Zigarren (Zigaretten) oder 250 Gramm Tabak bzw. die angegebenen Erzeugnisse im Sortiment mit Gesamtgewicht bis 250 g

- Edelmetalle und Edelsteine mit einem Zollwert bis zu 25000 US-Dollar

- Bargeld bis zu 10000 US-Dollar (bei der einmaligen Einfuhr/Ausfuhr einer Summe von mehr als 10000$ unterliegt die ganze Summe der schriftlichen Zollanmeldung durch Ausfüllung einer Zolldeklaration)

- Beförderungstmittel zum persönlichen Gebrauch, die auf dem Territorium eines ausländischen Staates angemeldet sind und in das Zollgebiet des Zollbündnisses von ausländischen natürlichen Personen auf eine Weise vorübergehend eingeführt werden und dies für die Zeit des vorübergehenden Aufenthalts dieser Personen in diesem Gebiet, jedoch nicht länger als für ein Jahr.

Liste von gebrauchten Waren zum persönlichen Gebrauch, die in das Zollgebiet des Zollbündnisses von  ausländischen natürlichen Personen vorübergehend zollfrei eingeführt werden können:

- Schmuckwaren in der Menge, die für den Gebrauch im Laufe des vorübergehenden Aufenthaltes im Zollgebiet des Zollbündnisses notwendig ist

- Gegenstände der persönlichen Hygiene in der Menge, die für den Gebrauch im Laufe des vorübergehenden Aufenthaltes im Zollgebiet des Zollbündnisses notwendig ist

- Kameras, Videokameras max. jeweils 1 Stück;  Zubehör dafür in der Menge, die für den Gebrauch im Laufe des vorübergehenden Aufenthaltes im Zollgebiet des Zollbündnisses notwendig ist

- Radios, MP-Players max. jeweils 1 Stück; Zubehör dafür in der Menge, die für den Gebrauch im Laufe des vorübergehenden Aufenthaltes im Zollgebiet des Zollbündnisses notwendig ist

- Handys max. 2 Stück

- tragbare Personalcomputer (Notebooks) max. 1 Stück.

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