Visagebühren

 
Einhaltliche Konsulargebühr für Erteilung der Einreisevisa der Republik Belarus
 
 
Ab dem 1. Januar 2017 beträgt die konsularische Gebühr für die Erteilung von Visa der Republik Belarus 60 Euro (für alle Arten von Visa mit beliebig vielen Einträgen).

Gemäß Artikel 245 der Abgabenordnung der Republik Belarus sind Ausländer unter 14 Jahren von der Konsulargebühr für die Prüfung von Visumanträgen der Republik Belarus befreit.
Für Bürger von Österreich, Belgien, Bulgarien, Ungarn, Griechenland, Deutschland, Italien, Spanien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Frankreich, Finnland, Kroatien, Tschechische Republik, Schweden und Estland in Übereinstimmung mit dem Abkommen zwischen der Republik Belarus und der Europäischen Union über die Erleichterung der Erteilung von Visa ab dem 1. Juli 2020 wird der Satz festgelegt Konsulargebühr für die Ausstellung in diplomatischen Vertretungen und Konsularbüros der Republik Belarus aller Art Einreisevisa von 35 Euro.
Der gleiche Satz gilt für Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in Lettland, Litauen und Estland.
Gemäß dem Abkommen sind Ausländer unter 12 Jahren von der Konsulargebühr für die Prüfung von Visumanträgen der Republik Belarus befreit.
Bei der dringenden Prüfung von Visumanträgen von Ausländern in ausländischen Einrichtungen der Republik Belarus (innerhalb von 2 Werktagen) werden die um das Zweifache erhöhten konsularischen Gebührensätze angewendet.
Bei der Prüfung der Abteilung für die Einreise von Ausländern in die Hauptkonsularabteilung für Anträge auf Erteilung von Visa bei der Ankunft am nationalen Flughafen Minsk:
Für Ausländer, in deren Staatsangehörigkeit oder gewöhnlichem Wohnort es keine belarussischen ausländischen Einrichtungen gibt, gelten die um 50 Prozent erhöhten Konsulargebühren. Von Ausländern, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnort in Weißrussland liegt, werden konsularische Gebühren erhoben.
um 200 Prozent erhöht.
Die angegebenen Sätze der Konsulargebühr für die Erteilung von Visa am nationalen Flughafen Minsk sind gültig und gültig
in Bezug auf Bürger von Staaten der Europäischen Union sowie Staatenlose mit Wohnsitz in Lettland, Litauen und Estland.
 

Konsulargebühr für die Prüfung des Antrags eines ausländischen Staatsbürgers auf ein Visum der Republik Belarus am nationalen Flughafen Minsk (in Euro)

     Art des Visums

                               Konsulargebühr

 

Länder mit konsularischen Vertretungen

Länder ohne konsularische Vertretungen

Einzelperson (für eine beliebige Anzahl von Einträgen): Transit (B), Kurzfristig (C), Langfristig (D)

 

180

 

90

Gruppe (pro Person) (B, C, D)

30

15


Quelle: Außenministerium der Republik Belarus

 

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