Visagebühren
Gemäß Artikel 245 der Abgabenordnung der Republik Belarus sind Ausländer unter 14 Jahren von der Konsulargebühr für die Prüfung von Visumanträgen der Republik Belarus befreit.
Gemäß dem Abkommen sind Ausländer unter 12 Jahren von der Konsulargebühr für die Prüfung von Visumanträgen der Republik Belarus befreit.
Bei der Prüfung der Abteilung für die Einreise von Ausländern in die Hauptkonsularabteilung für Anträge auf Erteilung von Visa bei der Ankunft am nationalen Flughafen Minsk:
Für Ausländer, in deren Staatsangehörigkeit oder gewöhnlichem Wohnort es keine belarussischen ausländischen Einrichtungen gibt, gelten die um 50 Prozent erhöhten Konsulargebühren. Von Ausländern, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnort in Weißrussland liegt, werden konsularische Gebühren erhoben.
um 200 Prozent erhöht.
Die angegebenen Sätze der Konsulargebühr für die Erteilung von Visa am nationalen Flughafen Minsk sind gültig und gültig
in Bezug auf Bürger von Staaten der Europäischen Union sowie Staatenlose mit Wohnsitz in Lettland, Litauen und Estland.
Konsulargebühr für die Prüfung des Antrags eines ausländischen Staatsbürgers auf ein Visum der Republik Belarus am nationalen Flughafen Minsk (in Euro)
Art des Visums |
Konsulargebühr |
|
|
Länder mit konsularischen Vertretungen |
Länder ohne konsularische Vertretungen |
Einzelperson (für eine beliebige Anzahl von Einträgen): Transit (B), Kurzfristig (C), Langfristig (D) |
180 |
90 |
Gruppe (pro Person) (B, C, D) |
30 |
15 |
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