Verbot der Einreise über Landgrenzen!
Ab dem 1. November 2020 verbot die Regierung von Belarus vorübergehend die Einreise von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen an Grenzübergängen, vereinfachten Grenzübergängen, Kontrollpunkten an Bahnhöfen (Bahnhöfen), Flusshäfen an der Grenze der Republik Belarus, um die Ausbreitung der durch COVID-19 verursachten Infektion zu verhindern.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für bestimmte Personen und sie dürfen durch Belarus reisen.
Bürgerinnen und Bürger der Republik Belarus sowie Ausländerinnen und Ausländer, die aus Ländern eingereist sind, die in der Liste der Länder aufgeführt sind, in denen Fälle von COVID-19-Infektionen registriert werden (http://minzdrav.gov.by/ru/novoe-na-sayte/perechen-stran-v-kotorykh-registriruyutsya-sluchai-infektsii-covid-19/), müssen sich innerhalb von 10 Kalendertagen ab dem Datum der Ankunft in der Republik Belarus in Selbstisolierung befinden und dürfen die Staatsgrenze von Belarus bis zum Ablauf der Selbstisolierung nicht überschreiten.
Diese Einschränkung gilt nicht für Personen, die über den nationalen Flughafen Minsk in Belarus ankommen, das Verfahren hat sich nicht geändert.
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