COVID-19. Neue Anforderungen
Für die Einreise von ausländischen Staatsbürgern nach Belarus und die Selbstisolierung.
Die Regierung der Republik Belarus hat die Bedingungen für die Selbstisolierung und die Einreise ausländischer Staatsbürger geändert, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Die Dauer des Aufenthalts in Selbstisolation wurde auf 10 Kalendertage verkürzt. Gleichzeitig ist es Bürgern, die sich in Selbstisolierung aufhalten, gestattet, im Notfall eine Gesundheitsorganisation aufzusuchen, um medizinische Versorgung zu erhalten.
Ausländische Staatsbürger und Staatenlose, mit Ausnahme derjenigen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Belarus haben und aus Ländern kommen, die nicht in der Liste aufgeführt sind, müssen beim Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Belarus ein medizinisches Dokument im Original (in russischer, belarussischer oder englischer Sprache) vorlegen, das ein negatives Ergebnis der Laboruntersuchung auf eine COVID-19-Infektion bestätigt, die spätestens 72 Stunden vor dem Datum des Überschreitens der Staatsgrenze der Republik Belarus durchgeführt wurde.
Diese Anforderung gilt nicht für Personen, die sich auf der Durchreise durch das Territorium der Republik Belarus befinden und über Dokumente verfügen, die ihre Ausreise innerhalb eines Tages belegen.
Die Kontrolle über die Verfügbarkeit medizinischer Dokumente für ausländische Staatsangehörige, die aus Ländern eingereist sind, die nicht auf der Liste der Länder stehen, in denen COVID-19-Infektionen registriert werden, wird von Grenzschutzbeamten durchgeführt.
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